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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Haushaltsservice Urte Lehmann
15345 Altlandsberg, Robinienweg 5b


Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die durch den Haushaltsservice Urte Spann erbracht werden, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen und/oder Nebenabreden bedürfen immer der Schriftform. Im folgendem wird der Auftraggeber als AG und die Auftragnehmerin als AN bezeichnet.


1. Angebote und Aufträge
Die Angebote der AN sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Aufträge an die AN werden grundsätzlich erst dann schriftlich bestätigt, wenn ein Besichtigungstermin durchgeführt wurde.


2. Fristen und Zeiten
Die AN verpflichtet sich, innerhalb von 2 Wochen ein schriftliches Angebot auf eine Nachfrage zu erstellen. Darin wird der Auftragsumfang, der Auftragsinhalt und der Zeitumfang festgehalten. Die Arbeiten der AN werden termingerecht fertig gestellt. Bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch z.B. Betriebsstörungen oder durch höhere Gewalt, hat der Kunde kein Recht auf Schadensersatz. Wenn möglich wird durch die AN jedoch Ersatz geschaffen. Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht durch die AN zu vertreten sind, kann der Kunde auch hieraus keine Schadensersatz-
ansprüche ableiten. Sonstige Terminabsprachen zwischen AN und AG gelten als bindend, sofern die o.g. Umstände nicht dagegen sprechen.


3. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Der AG nimmt das Angebot durch schriftliche Bestätigung an. Er verpflichtet sich, der AN freien Zugang zum Objekt in den vereinbarten Zeiten zu gewähren. Sollte das nicht möglich sein, gilt des Service durch die AN als erfüllt. Weiter trägt der AG Sorge, dass Reinigungsmittel und entsprechende Geräte vorhanden und funktionsfähig sind. Ebenso wird durch die AN vorausgesetzt, dass alle Räume die im Vertrag erwähnt sind, frei zugänglich sind. Tische und flächige Möbel sollen frei geräumt sein, sofern eine Reinigung erfolgen soll. Der AG wird die AN nicht damit beauftragen, vertrauliche Dokumente fachgerecht zu entsorgen. Ebenso stellt der AG Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung.


4. Leistungen der Auftragnehmerin (Unterhaltsreinigung)
- Reinigung von Fußböden je nach Belag (saugen und/oder wischen)
- Entsorgung von Papier und Müll in vorhandene Sammelbehälter
- Reinigung von Sanitäranlagen inkl. Fliesen und Spiegel bis 1,8 m Höhe
- Staub wischen auf ebenen Flächen bis 1,8 m Höhe, wenn sie frei zugänglich sind
- Treppen und Geländer bei Bedarf nass wischen
- Reinigung der Küche, ohne Geschirr spülen
Extras, gegen gesonderte Bezahlung:
- Reinigung von Fenster und Rahmen
- Bügeln
- kurzfristige Betreuung von Kindern ab 2 Jahren und älteren Menschen ohne Pflegebedarf


5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung der Vertragserfüllung erfolgt mit Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bevorzugt werden Pauschalpreise vereinbart. Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung in bar, per Überweisung spätestens nach 5 Tagen fällig. Rechnungslegung ist jeweils der 25. eines Monats.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist um mehr als sieben Tage werden Mahnkosten und Zinsen in banküblicher Höhe fällig. Andere Absprachen zu Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform.


6. Haftung
Die AN haftet mit ihrem Haushaltsservice nur dafür, dass die erbrachten Serviceleistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, welche durch ein Verschulden der AN entstehen. Daraus entstehen dem AG nur Ansprüche auf Nachbesserung. Eine Ersatzleistung kann durch den AG erst nach Rücksprache mit dem AN veranlasst werden.
Die AN haftet im Rahmen der Betriebshaftpflicht für Schäden, die aus seinerTätigkeit entstanden sind, sofern sie vermeidbar gewesen wären. Die Regulierung erfolgt nur auf schriftliche Anzeige des Schadens durch den AG an die AN. Die Anzeige hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen.
Bei extrem grober Verunreinigung übernimmt die AN keine Haftung an Sachschäden, wenn der AG auf Reinigung mit chemischen Mitteln besteht.


7. Rechtliches
Für die allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Geschäftsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das deutsche Recht.
Sollte eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.


Berlin, 10. Februar 2011





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